Ab 1. März wird „schwarzgefahren“ – allerdings nur, wenn Sie mit Moped, Mofa, Roller (bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h) oder einem sogenannten Elektrokleinstfahrzeug unterwegs sind. Denn dann beginnt das neue Versicherungsjahr für die genannten Fahrzeuge.
Das heißt: Sie benötigen ab dem 01.03. ein neues Versicherungskennzeichen.
Die Farbe dieses Schildes wechselt jährlich und ist in diesem Jahr – na, aufgepasst? – genau, schwarz ;-)
Das heißt aber auch, dass alle grünen Kennzeichen mit Ablauf des 28.02. automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr vorhanden.
Bei einem Unfall kann der Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.
Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.
Weil es diesbezüglich immer wieder zu Missverständnissen kommt: Werkstätten und Versicherung sind nicht verpflichtet, auf das Ende des Versicherungsjahres hinzuweisen.