Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger dauern an. Die Polizei Dortmund regte bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Untersuchungshaftbefehle an. Die Voraussetzungen hierfür lagen nach Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf jedoch nicht vor.
Zur Gefahrenabwehr beantragte die Polizei Dortmund im Anschluss beim zuständigen Amtsgericht in Olpe für die beiden Festgenommenen eine längerfristige Ingewahrsamnahme gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 PolG i.V.m § 35 Abs. 1 Nr 2 und § 12 StGB. Die zuständige Richterin am AG Olpe folgte diesem Antrag und ordnete die längerfristige Ingewahrsamnahme an, so dass die beiden Personen bis zum 03. Januar 2025 im Polizeigewahrsam verbleiben. Die weitere kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung erfolgt durch die Polizei Hagen.
Hinweis für die Medienvertretenden:
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