Gefährdungslage in Lennestadt - Fortschreibung Nr. 2

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Gefährdungslage in Lennestadt - Fortschreibung Nr. 2
Die beiden festgenommenen Personen befinden sich seit Freitag (20.12.2024) im polizeilichen Gewahrsam. Zwischenzeitlich haben weitere polizeiliche Maßnahmen (Vernehmung und Durchsuchung) stattgefunden.
PLZ
44135
Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger dauern an. Die Polizei Dortmund regte bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Untersuchungshaftbefehle an. Die Voraussetzungen hierfür lagen nach Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf jedoch nicht vor.

Zur Gefahrenabwehr beantragte die Polizei Dortmund im Anschluss beim zuständigen Amtsgericht in Olpe für die beiden Festgenommenen eine längerfristige Ingewahrsamnahme gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 PolG i.V.m § 35 Abs. 1 Nr 2 und § 12 StGB. Die zuständige Richterin am AG Olpe folgte diesem Antrag und ordnete die längerfristige Ingewahrsamnahme an, so dass die beiden Personen bis zum 03. Januar 2025 im Polizeigewahrsam verbleiben. Die weitere kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung erfolgt durch die Polizei Hagen.

Hinweis für die Medienvertretenden:

Medienvertretende richten Ihre Anfrage bitte an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Hagen.

Siehe auch:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65852/5936107

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65852/5936127

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