Bei einer anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 43-jährige Pole diverses Einbruchswerkzeug und ein Teppichmesser bei sich trug. Bei der Überprüfung der Rahmennummer eines der Fahrräder stellte sich heraus, dass dieses bei einem Diebstahl entwendet wurde.
Da die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurde er nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Diebstahl mit Waffen eingeleitet.