Versicherungskennzeichen
Aus schwarz wird blau: Wechsel zum neuen Versicherungskennzeichen steht an
Ab dem 01.03.2024 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen ein neues Versicherungskennzeichen.

Ab 1. März wird „blaugemacht“  – allerdings nur, wenn Sie mit Moped, Mofa, Roller (bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h) oder einem sogenannten Elektrokleinstfahrzeug unterwegs sind. Denn dann beginnt das neue Versicherungsjahr für die genannten Fahrzeuge.

Das heißt: Sie benötigen ab kommendem Freitag, dem 01.03., ein neues Versicherungskennzeichen. Die Farbe dieses Schildes wechselt jährlich und ist in diesem Jahr – na, aufgepasst??? – genau, blau 

Das heißt aber auch, dass alle schwarzen Kennzeichen mit Ablauf des 29.02. automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr vorhanden.

Bei einem Unfall kann der Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.

Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.

Weil es diesbezüglich immer wieder zu Missverständnissen kommt: Werkstätten und Versicherung sind nicht verpflichtet, auf das Ende des Versicherungsjahres hinzuweisen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110