Behörden sind gemäß Landespressegesetz verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Pressestelle
Die Pressearbeit beim Polizeipräsidium Wuppertal orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:
- Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
- Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
- Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
- Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen. Im Unterschied zur tagesaktuellen Pressearbeit, vermittelt die Öffentlichkeitsarbeit polizeiliche Fachthemen für bestimmte Zielgruppen. Etwa in Form von Kampagnen wie "Senioren für Senioren". Darüber hinaus ist die Öffentlichkeitsarbeit für die Durchführung von Veranstaltungen und Betreuung von Besuchergruppen zuständig. Möchten sie zum Beispiel das Polizeipräsidium oder eine Polizeiwache besichtigen, planen Sie eine Veranstaltung unter Einbindung der Polizei, dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter aus dem Fachbereich der Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Aufgaben sind:
- Repräsentation der Behörde
- Begleitung wichtiger Präventionsthemen
- Begleitung von Film-, Fernseh- und Hörspielproduktionen
- Besucheranfragen
- Durchführung von Veranstaltungen
- Redaktion für Internet, Facebook und Twitter