Cybergrooming ist eine Straftat
Cybergrooming ist sexuelle Belästigung – Cybergrooming ist eine Straftat
Beim Cybergrooming suchen Personen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden. Hier gibt es Tipps, wie der Anbahnung entgegengetreten werden kann.

Beim Cybergrooming suchen Personen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden. Manchmal geben sie sich dabei als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene aus und versuchen so, das Vertrauen von Kindern oder Jugendlichen zu gewinnen. Ihre Absicht dahinter ist meist eine sexuelle Belästigung.

Ein Erklärfilm von klicksafe.de fasst das Thema Cybergrooming zusammen: https://youtu.be/8m28jCDHS3E

Wo findet Cybergrooming statt?

Cybergrooming kann überall dort stattfinden, wo über digitale Medien Kontakt mit Personen stattfindet, die man nicht aus dem „richtigen“ Leben kennt. Also soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, Chats, in Foren, Messengern wie WhatsApp, aber auch auf Gaming-Plattformen und Online-Spielen wie Fortnite etc.

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin aufdringliche Fragen? Wie zum Beispiel nach offline Aktivitäten, dem privaten Umfeld, ob das Tablet, Laptop oder Mobiltelefon alleine, ohne Aufsicht genutzt wird, möchte der Kontakt eventuell sogar spezielle Fotos zugesendet bekommen? Dann ist auf jeden Fall Vorsicht geboten! Täter und Täterinnen gehen überlegt vor, um Kinder zu manipulieren. 

Wie mache ich mein Kind stark gegen Cybergrooming?

  • Sprechen Sie regelmäßig offen mit Ihrem Kind über die Online-Welt und fragen Sie, welche Netzwerke und Online-Angebote es nutzt.
  • Viele Kinder schämen sich und erzählen deshalb nichts von Vorfällen des Cybergroomings.
  • Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe, hören Sie ihm zu und bieten Sie Ihre Hilfe an
  • Vereinbaren Sie Regeln mit Ihrem Kind. So beispielsweise keine persönlichen Daten im Chat veröffentlicht und keine Fotos oder Videos versendet werden. 
  • Klären Sie Ihr Kind über Warnzeichen auf. Das können aufdringliche Fragen, das Einfordern von Fotos oder Videos oder der Vorschlag zu persönlichen Treffen sein.
  • Machen Sie klar: Wenn der Chat in eine unangenehme Richtung geht, ist es in Ordnung, das Gespräch jederzeit abzubrechen.
  • Richten Sie technische Schutzmaßnahmen in den Grundeinstellungen der Geräte Ihres Kindes ein, sodass Fremden beispielsweise die Kontaktaufnahme erschwert wird und sie keinen Zugriff auf private Fotos haben.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110