Den Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung erkennen Sie auch an dem entsprechenden Stempeleintrag in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
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Bei einer Terminüberschreitung von zwei bis vier Monaten droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
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Bei einer Terminüberschreitung von fünf bis acht Monaten droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
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Bei einer Terminüberschreitung von über acht Monaten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Wie Sie die TÜV-Plakette richtig lesen, zeigt unser Foto.