Nach Solingen gibt es seit kurzer Zeit auch in Wuppertal E-Scooter, die als Mietroller im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für die im Straßenverkehr - genau wie für alle anderen Kraftfahrzeuge - gewisse Regeln gelten.
Hier einige wichtige:
- Die AGB der Mietrolleranbieter fordern in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren.
- E-Scooter müssen auf Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Radfahrstreifen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, gehören sie auf die Fahrbahn. Die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerzonen oder auch Busspuren ist strikt verboten.
- Nebeneinander fahren ist verboten.
- Richtungswechsel sind mit Blinkern oder, falls keine vorhanden, eindeutigen Handzeichen anzuzeigen.
- Es gelten die gleichen Promille-Grenzwerte wie beim Autofahren. Verstöße können sich auch auf den Führerschein auswirken.
- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
- Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist untersagt.
- E-Scooter werden so abgestellt, dass sie niemanden stören, behindern oder gar gefährden.
- Und: Helme retten Leben, auch wenn keine Helmpflicht besteht.