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E-Scooter nutzen - aber richtig
Diese Regeln gelten für E-Scooter
Auch im Bergischen Städtedreieck nutzen immer mehr Menschen die Mietroller. Damit das Miteinander auf den Straßen funktioniert, müssen dabei einige Regeln beachtet werden.

Nach Solingen gibt es seit kurzer Zeit auch in Wuppertal E-Scooter, die als Mietroller im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für die im Straßenverkehr - genau wie für alle anderen Kraftfahrzeuge - gewisse Regeln gelten.

Hier einige wichtige:

  • Die AGB der Mietrolleranbieter fordern in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren.
     
  • E-Scooter müssen auf Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Radfahrstreifen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, gehören sie auf die Fahrbahn. Die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerzonen oder auch Busspuren ist strikt verboten.
     
  • Nebeneinander fahren ist verboten.
     
  • Richtungswechsel sind mit Blinkern oder, falls keine vorhanden, eindeutigen Handzeichen anzuzeigen.
     
  • Es gelten die gleichen Promille-Grenzwerte wie beim Autofahren. Verstöße können sich auch auf den Führerschein auswirken.
     
  • Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
     
  • Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist untersagt.
     
  • E-Scooter werden so abgestellt, dass sie niemanden stören, behindern oder gar gefährden.
     
  • Und: Helme retten Leben, auch wenn keine Helmpflicht besteht.

Grundsätzlich gilt für die Nutzung von E-Scootern, was auch sonst im Straßenverkehr wie auch auf Geh- und Radwegen gilt: Es kann nur mit Umsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme funktionieren.

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