Der Umgang mit Waffen, insbesondere mit Schusswaffen bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Das Waffengesetz ist zwar ein Bundesgesetz, die Ausführung obliegt jedoch den Ländern. In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich die Kreispolizeibehörde für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
Symbolbild: Adobe Stock / Polizei NRW
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