Formulare, Anträge, Merkblätter

Symbolbild: Adobe Stock / Polizei NRW
Formulare, Anträge, Merkblätter
Downloadbereich auf der rechten Seite.

Der Umgang mit Waffen, insbesondere mit Schusswaffen bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Das Waffengesetz ist zwar ein Bundesgesetz, die Ausführung obliegt jedoch den Ländern. In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich die Kreispolizeibehörde für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110