Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen

Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Wissenswertes zum Thema, Möglichkeiten, Betroffenen zu helfen, und Hilfsangebote.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Sexuell motivierte Gewalt ist derzeit gegenwärtiger als je zuvor. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - ob im privaten Umfeld oder in öffentlichen Einrichtungen - erregen in der Öffentlichkeit großes Aufsehen. Kein Wunder, dass Erziehungsberechtigte und Pädagogen bei einer Konfrontation mit diesen Vorfällen verunsichert sind. Die Polizei gibt Tipps zum Verhalten, wenn Sie einen Fall von sexuellem Missbrauch vermuten. 

Wissen schützt vor sexueller Gewalt

  • Sexueller Missbrauch ist immer strafbar. Kinder sind aufgrund ihrer emotionalen und intellektuellen Entwicklung gar nicht in der Lage, einer sexuellen Handlung wissentlich zuzustimmen – und sind somit auch niemals dafür verantwortlich!
  • Erwachsene oder Jugendliche ab 14 Jahren machen sich strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an einem Kind (jünger als 14 Jahre) vornehmen oder von einem Kind an sich vornehmen lassen.
  • Täterinnen und Täter stammen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten. Doch rund 70 Prozent von ihnen kommen aus Familie, Bekanntenkreis, Schule oder Verein und damit aus dem näheren sozialen Umfeld der Opfer.
  • Unter sexuelle Handlungen fallen Berührungen im Intimbereich und orale, vaginale oder anale Vergewaltigungen. Auch das Herstellen, Zeigen oder gemeinsame Betrachten von Pornografie sowie das Entblößen von Geschlechtsteilen sind Missbrauchshandlungen.
  • Opfer sexuellen Missbrauchs sind überwiegend Mädchen, aber auch Jungen sind betroffen. Die meisten Kinder sind zum Zeitpunkt des Missbrauchs zwischen sechs und dreizehn Jahre alt. Jedoch sind auch Säuglinge und Kleinkinder sexueller Gewalt ausgesetzt.

Nur wer Signale sexuellen Missbrauchs erkennt, kann Betroffenen helfen

  • Körperliche Folgen sind selten und werden oft nicht als die Folgen sexuellen Missbrauchs erkannt. Deshalb sollten beispielsweise Unterleibsverletzungen immer abgeklärt werden.
  • Insbesondere Verhaltensänderungen eines Kindes können auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Dies können sein: Angstzustände, körperliche Schmerzen, Schlafstörungen, nicht altersgemäßes Sexualverhalten, Rückzug, Schulversagen oder auch umgekehrt plötzlich extreme Leistungsorientiertheit, aggressives Verhalten, Essstörungen und andere.
  • Wichtig: Auffälligkeiten können immer auch andere Ursachen (z.B. Schulstress oder andere Gewalthandlungen) haben. Erwachsene sollten grundsätzlich jede Veränderung eines Kindes erst nehmen und ihr auf den Grund gehen.

Wer die Vermutung hat, dass ein Kind sexuelle Gewalt erlitten hat, muss wissen, wie er reagieren sollte

  • Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht werden, sprechen nur selten darüber. Gründe dafür sind Scham, ein Gefühl der Mitschuld, Angst, die Familie zu belasten, oder Furcht – Gefühle, die Täter oder Täterinnen ganz bewusst beim Opfer schüren.
  • Gerade jüngeren Kindern fehlen buchstäblich die Worte, um Missbrauchshandlungen zu schildern. Deshalb ist Aufmerksamkeit der Erwachsenen gefragt.
  • Einen Leitgedanken sollten Sie immer befolgen: Nehmen Sie die Schilderungen des Kindes ernst. Kommt Ihnen als Erwachsenem etwas merkwürdig vor, sollten Sie der Sache auf den Grund gehen.
  • Reagieren Sie umsichtig, lassen Sie das Kind erzählen, fragen Sie ohne Druck nach und signalisieren Sie Unterstützung.
  • Die Verantwortung für die Tat liegt einzig und allein beim Täter / bei der Täterin. Erklären Sie dies dem betroffenen Kind.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob das eigene oder ein anderes Kind möglicherweise sexuell missbraucht wird, sollten Sie diese Vermutung mit einer Vertrauensperson und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Fachberatungsstelle besprechen.

Kinder können sexuellen Missbrauch nicht selbst beenden, sie brauchen Hilfe von Erwachsenen

  • Erhärtet sich der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs, reagieren Sie umsichtig.
  • Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen auch dabei, zu entscheiden, ob eine sofortige Anzeige bei der Polizei im individuellen Fall sinnvoll ist.
  • Überlassen Sie die Ansprache des Tatverdächtigen der Polizei und die Strafverfolgung den Behörden.
  • Eine Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
  • Die Polizei kann eine akute Gefahr für das Kind abwenden, indem für den/die mutmaßliche/n Täter/Täterin Untersuchungshaft erwirkt oder die Person aus der unmittelbaren Umgebung des Kindes verwiesen wird.

Wer Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen hat, kann in Nordrhein-Westfalen nicht nur die 110, sondern auch das Hinweistelefon anrufen

An die Nummer 0800 0 431 431 können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie der Polizei niedrigschwellig Beobachtungen melden wollen, die auf sexuellen Missbrauch oder Kinderpornografie hindeuten könnten.

Alle Infos auf der Seite der Kolleginnen und Kollegen vom LKA:

https://polizei.nrw/presse/0800-0-431-431-neues-hinweistelefon-fuer-sexuellen-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen?fbclid=IwAR1sKOVx0pxWeVOpfiaLWmpOS3w18kgih1We4AJIScHAqbYGVMrzKEe3srE

Hilfe für Opfer sexueller Gewalt und deren Angehörige gibt es auch hier vor Ort, beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz des Polizeipräsidiums Wuppertal

  • Die Kolleginnen und Kollegen bieten beraten individuell, ob und in welcher Form Hilfe und Unterstützung notwendig und sinnvoll sind.
  • Sie vermitteln auf Wunsch an externe Hilfestellen oder andere Schutz- und Hilfseinrichtungen aus ihrem großen Netzwerk.
  • Sie klären über den Ablauf von Ermittlungsverfahren auf, aber auch über Opferrechte und eventuelle Opferentschädigungsleistungen.
  • Sie arbeiten präventiv, indem sie in Gesprächen und Vorträgen beispielsweise  Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Eltern und andere Interessierte über unterschiedliche Delikte der sexualisierten Gewalt, zum Beispiel Missbrauch zum Nachteil von Kindern, aufklären.
  • Kontakt: Sexueller Missbrauch: Unwissenheit schützt nur die Täter ... (polizei.nrw)

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110