Am 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas, Roller (bis 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h), Krankenfahrstühle, E-Scooter, S-Pedelecs, und weitere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.
Das heißt: Sie benötigen ab kommenden Samstag, dem 1.März, ein neues Versicherungskennzeichen.
Die Farbe dieses Schildes wechselt jährlich und ist in diesem Jahr – na, aufgepasst??? – genau, grün.
Das heißt aber auch, dass alle blauen Kennzeichen mit Ablauf des 28.02.2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr vorhanden.
➡ Bei einem Unfall kann der Fahrer/die Fahrerin dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden.
➡ Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.
Sie erhalten das neue Versicherungskennzeichen - als Blechschild oder Klebefolie - bei Ihrer Kfz-Versicherung.