Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2025: Aus Blau wird Grün

Versicherungskennzeichen
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2025: Aus Blau wird Grün
Ab dem 01.03.2025 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen ein neues Versicherungskennzeichen.

Am 1. März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas, Roller (bis 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h), Krankenfahrstühle, E-Scooter, S-Pedelecs, und weitere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. 

Das heißt: Sie benötigen ab kommenden Samstag, dem 1.März, ein neues Versicherungskennzeichen.

Die Farbe dieses Schildes wechselt jährlich und ist in diesem Jahr – na, aufgepasst??? – genau, grün.

Das heißt aber auch, dass alle blauen Kennzeichen mit Ablauf des 28.02.2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr vorhanden.

➡ Bei einem Unfall kann der Fahrer/die Fahrerin dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden. 

➡ Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.

Sie erhalten das neue Versicherungskennzeichen - als Blechschild oder Klebefolie - bei Ihrer Kfz-Versicherung. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110