Bürgergespräch
Polizei gibt Tipps: Gefahrenbewusstes Verhalten im öffentlichen Raum
Die Gewalttaten an Silvester haben viele verunsichert. Daher haben wir Tipps zusammengestellt, damit Sie sich sicherer fühlen.
LKA NRW und PP Wuppertal, KPO und Öffentlichkeitsarbeit

Wie kann ich mich selber schützen?
• Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
 
• Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe von Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
 
• Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten und sich ggf. zu unterstützen.
 
• Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden, machen Sie durch lautes Schreien, den Einsatz von „Schrillalarmgeräten“ oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Sprechen Sie die Person gezielt an („Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!“). Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sobald Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über Notruf 110.
 
• Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohlichen Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!
 

Abwehrwaffen sinnvoll?
Die Polizei sieht den Einsatz sogenannter Abwehrwaffen, z. B. Abwehrsprays, kritisch. Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes kann fatale Folgen für Sie selbst haben. Der oder die Täter können möglicherweise Ihnen auch die „Abwehrwaffe“ entreißen und dann gegen Sie einsetzen.Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Person kann, wenn diese verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit „geführt“ werden dürfen, ein Führungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 WaffG besteht. Dabei handelt es sich um eine Straftat.

Nähere Information dazu erhalten Sie im Waffenkalender.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110