POL W: W Drei E-Scooter Unfälle am Wochenende

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POL W: W Drei E-Scooter Unfälle am Wochenende
Am vergangenen Wochenende ereigneten sich unter anderem folgende Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters in Wuppertal.
PLZ
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Polizei Wuppertal
Polizei Wuppertal

Am vergangenen Wochenende ereigneten sich unter anderem folgende Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters in Wuppertal.

Am Freitagabend, gegen 22:30 Uhr, stürzte ein 53-jähriger Wuppertaler mit seinem E-Scooter auf der Nordbahntrasse (zwischen Münzstraße und August-Mittelsten-Scheid-Straße). Er war in Richtung Loh unterwegs, als er ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und stürzte. Der Wuppertaler erlitt schwere Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Da ein freiwilliger Alkoholtest positiv ausfiel, wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.

In der Nacht zu Samstag (um 02:20 Uhr) erlitt ein 28-Jähriger schwere Verletzungen, nachdem er mit seinem Elektroroller stürzte. Der Mann fuhr mit seinem E-Scooter auf dem Homanndamm in Richtung Nordbahntrasse, als er nach links von der Fahrbahn abkam und eine Böschung hinunterstürzte. Der Rettungsdienst brachte den Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Bei dem Wuppertaler hatten die Beamten den Verdacht, dass er unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Er musste eine Blutprobe abgeben. Zudem stellte die Polizei den Führerschein des 28-Jährigen sicher.

Am frühen Sonntagmorgen (17.08.2025, gegen 04:50 Uhr), kollidierte ein 24-jähriger E-Scooter Fahrer mit einem geparkten Pkw. Der Mann fuhr auf der Wichlinghauser Straße und prallte in Höhe der Einmündung zur Sonntagstraße/Krühbusch gegen einen am Fahrbahnrand geparkten 5er BMW. In der Folge stürzte er zu Boden und erlitt leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Auch hier hatten die Einsatzkräfte den Verdacht, dass der Wuppertaler unter dem Einfluss von Alkohol fuhr. Eine Blutprobe wurde dem Elektrorollerfahrer entnommen.

Bei der Nutzung von E-Scootern gilt es nicht nur, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu beachten:

  • Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette.
  • Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre).
  • Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten.
  • Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden, muss

auf der Straße gefahren werden.

  • Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
  • E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.

Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110