Am Montagabend (05.08.2024, 19:10 Uhr) beabsichtigte eine Funkstreifenwagenbesatzung, den Fahrer eines Seat Cupra Formentor einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.
Als der Fahrzeugführer dem ersten Anschein nach sein Fahrzeug auf einem Tankstellengelände an der Carnaper Straße stoppte, verließen die Beamten ihren Streifenwagen, um den Mann und sein Fahrzeug zu kontrollieren. Der Autofahrer setzte seine Fahrt unvermittelt fort und entzog sich so der Verkehrskontrolle.
Die Polizisten besetzen umgehend ihr Fahrzeug und verfolgten den Mann.
Der Fahrer des Seat flüchtete über innerstädtische Straßen. Dort stieß er zunächst im Bereich der Kreuzung Carnaper Straße/Bromberger Straße mit einem Verkehrszeichen zusammen, setzte seine Fahrt aber weiter fort, bis er schlussendlich in der Hans-Sachs-Straße gegen eine Straßenlaterne prallte. Der Autofahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß. Dabei entledigte er sich mitgeführter Gegenstände.
Eingesetzte Polizeibeamte verfolgten den Mann, stellten ihn und nahmen ihn anschließend fest. Aufgrund erheblicher Widerstandshandlungen setzten die Eingreifkräfte hierbei das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG, sog. „Taser“) ein. Der Rettungsdienst versorgte den Mann anschließend.
Bei der Absuche des Fluchtwegs, die mit einem Diensthund unterstützt wurde, fanden die Beamten Betäubungsmittel, die dem Tatverdächtigen zuzuordnen sind. Auch im Fahrzeug fand der Diensthund Betäubungsmittel.
Bei der Durchsuchung seiner Person stellten die Polizisten eine fünfstellige Summe an Bargeld sicher.
Der Seat wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 40 Jahre alten marokkanischen Staatsbürger. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige hinreichend polizeilich in Erscheinung getreten ist. So war er in der Vergangenheit als der sogenannte „König vom Berliner Platz“ aufgefallen und mit Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 11.06.2022 unter anderen wegen Drogendelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zudem hatte das Landgericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass diese Unterbringung nach einem Vorwegvollzug von 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe zu erfolgen hatte. Bedingt durch die anzurechnende Untersuchungshaft befindet sich der Beschuldigte derzeit in einer Unterbringung in der LVR-Klinik Bedburg-Hau, von wo aus ihm ein Urlaub gewährt worden war.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird der Tatverdächtige am heutigen Tage (06.08.2024) dem Haftrichter am Amtsgericht Wuppertal mit dem Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft vorgeführt. Dem Beschuldigten droht wegen der neuen Tat eine empfindliche Freiheitsstrafe. Zudem wird die Strafvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal fortgesetzt werden.