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Gespräch mit Bürgerin
Grundsätze des polizeilichen Opferschutzes
Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile polizeilicher Arbeit in Nordrhein-Westfalen.
IM NRW

Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile polizeilicher Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Der polizeiliche Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:

  • Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können.
  • Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten.
  • Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens.

Die Hauptaufgabe der im Opferschutz tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht darin, auf regionaler Ebene Netzwerke mit Hilfeeinrichtungen wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, dem "Weißen Ring e.V.", Drogenberatungsstellen, Kirchen und anderen Einrichtungen, zu initiieren und zu unterstützen. Auf lokaler und regionaler Ebene haben sich vielerorts kompetente und wirksame Kooperationen etabliert, an denen auch die Versorgungsverwaltung, die Justiz, fachtherapeutische Beratungsstellen u.a. mitwirken.

Alle Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen setzen für die Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes und die Vermittlung von Opferhilfe speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein. Diese haben eine Schlüsselfunktion für den professionellen Opferschutz der Polizei: Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema "Opferschutz und Opferhilfe".

Der beste Opferschutz ist eine zielgerichtete und wirksame Kriminalitätsvorbeugung. Speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei leisten bewährte Präventionsarbeit. In Ordnungspartnerschaften und kriminalpräventiven Gremien arbeitet die Polizei mit wichtigen Partnern vertrauensvoll zusammen.

Opferschutz ist als Grundgedanke allen Institutionen und Menschen bewusst zu machen, die einen Beitrag leisten können, die Interessen der Opfer noch stärker zu berücksichtigen und durchzusetzen. Um dieses Ziel zu fördern, arbeitet die Polizei eng mit Einrichtungen und Vereinen der Opferhilfe zusammen. Die gut funktionierende Zusammenarbeit der Polizei mit der Versorgungsverwaltung trägt erheblich dazu bei, den Rechten der Opfer nach Gewalttaten Geltung zu verschaffen. Dazu gehört auch, die Opfer bei Anträgen auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zu unterstützen. Bereits bei der Anzeigenaufnahme wird den Opfern von Straftaten das Merkblatt "Über die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren" ausgehändigt. Wurde die Anzeige nicht persönlich erstattet, wird das Merkblatt mit der Vorladung zur zeugenschaftlichen Vernehmung übersandt. In geeigneten Fällen wird das Opfer einer Straftat darüber hinaus bei der Anzeigenerstattung auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, mit Hilfe des Adhäsionsverfahrens schon im Strafverfahren Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erlangen. Hierzu erhält das Opfer den Flyer "2 in 1", der ein entsprechendes Musterschreiben enthält. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist ein kosten- und zeitaufwändiges Zivilverfahren nicht mehr erforderlich.  Bei Bedarf unterstützen die für den Opferschutz besonders geschulten Beamtinnen und Beamten der Polizei das Opfer bei der Antragstellung.

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