Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Bürgergespräch
Weitere Straftaten, bei denen Senioren im Fokus stehen
Hier bekommen Seniorinnen und Senioren Informationen und Tipps zum Schutz vor Straftaten.
LKA NRW

Seniorinnen und Senioren werden nicht häufiger Opfer von Straftaten als Menschen anderer Altersgruppen. Leider haben sich jedoch einige Täter bzw. Tätergruppen darauf spezialisiert, gezielt ältere Menschen durch Betrügereien an der Haustür, Trickdiebstahl aus Wohnungen, Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Raubdelikte um ihr Hab und Gut zu bringen.

Abo-Falle

Zum 01. Januar 2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die arglosen Verbraucher erhalten einen professionell gestalteten Vertrag, angeblich mit Informationen zu diesem Gesetz.
Der Brief der Organisation Deutscher Pflegekreis e.V. erweckt den Eindruck eines förmlichen Schreibens einer Pflegekasse oder Behörde. Den Verbrauchern wird das Angebot unterbreitet, ihn im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung künftiger Pflegegrade zu unterstützen.
Letztendlich unterschreiben die Verbraucher jedoch einen Vertrag über die regelmäßige Zustellung von Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Die Verbraucher erklären sich zudem bereit, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden.

Die Polizei rät:

  • Unterschreiben Sie den Vertrag nicht, wenn Sie die Leistungen und die zukünftige Werbung nicht wünschen
  • Wenn Sie schon einen Vertrag unterschrieben haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen:

Betrügerische Kaffeefahrten

Kaffeefahrten werden immer wieder von Betrügern dazu genutzt, Waren zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Potentielle Kunden werden mit Gewinnversprechen oder attraktiven Freizeitangeboten zur Teilnahme an einer Veranstaltung geworben. Die Verkäufer gehen rhetorisch derart geschickt vor, dass selbst skeptische Teilnehmer bereit sind etwas zu kaufen. Damit einhergehend wird oftmals das Rückgabe- und Widerrufsrecht nach dem BGB u. a. durch verschleierte oder falsche Geschäftsadressen ausgehebelt, so dass es den Betroffenen unmöglich gemacht wird, ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Zudem werden im Zusammenhang mit solchen Verkaufsveranstaltungen oft Straftaten wie z. B. Freiheitsberaubung, Nötigung, Betrug, Urkundenfälschung oder Ordnungswidrigkeiten begangen.

Informationen:

Gefahren für Senioren im Internet

Opferschutz und Opferhilfe: Link zur Seite Opferschutz

Handtaschenraub

Handtaschenräuber vermeiden zumeist die offene Auseinandersetzung mit dem Opfer. Sie setzen auf Überraschung, Körperkraft und Schnelligkeit und entreißen dem Opfer die Handtasche im Vorbeilaufen/-fahren (Fahrrad, motorisiertes Zweirad oder Inliner). Überwiegend sind einzelne, ältere Frauen Opfer, die z. B. an Geldinstituten beobachtet und von dort bis an ihr Wohnhaus verfolgt und überfallen werden.

Die Polizei rät:

  • Tragen Sie Wertsachen in der Kleidung verteilt immer dicht am Körper. Nutzen Sie die Innentaschen Ihrer Kleidung.
  • Achten Sie beim Abheben von Geld darauf, dass Sie nicht beobachtet werden. Zählen Sie Geld nicht in der Öffentlichkeit nach.

In den Fällen, in denen Sie auf Ihre Handtasche nicht verzichten möchten/können:

  • Klemmen Sie Ihre Tasche verschlossen unter den Arm. Tragen Sie sie auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite.
  • Wenn Sie Opfer oder Zeuge eines Handtaschenraubes geworden sind, alarmieren Sie umgehend über die Rufnummer 110 oder Notfallfax die Polizei. (Link zum Notfallfax)

Und zum Schluss noch ein besonders wichtiger Hinweis:

Üben Sie in aussichtsloser Situation keine Gegenwehr. Befolgen Sie jede Täterforderung, insbesondere wenn diese mit Waffen erfolgt. Kämpfen Sie nicht um die Tasche. Halten Sie sie nicht fest, wenn Räuber sie entreißen wollen. Die Verletzungsgefahr durch Stürze, Gewaltanwendung oder Mitschleifen ist groß. Sachwerte sind ersetzbar - oft auch versichert -; Ihre persönliche Unversehrtheit geht immer vor!

Weitere Informationen zum Handtaschenraub und Raub im Allgemeinen, finden Sie auf der Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/raub/handtaschenraub/ (Seite: Themen und Tipps / Raub / Handtaschenraub)

Krankenhausdiebstahl

Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden häufig Opfer von Eigentumsdelikten. Dabei nutzen die Täter für ihre Taten die besonderen Gegebenheiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aus. In den offenen Einrichtungen können sich nicht nur Patienten, sondern auch Besucher weitestgehend frei bewegen. Dadurch können Diebe unerkannt in Bereiche des Gebäudes kommen, in den Patienten und Beschäftigte u. a. Geld, Debit Karten, Ausweispapiere oder Schmuck aufbewahren. Das Kranken- und Pflegepersonal kann nicht jede verdächtige Situation erkennen, denn die Aufmerksamkeit konzentriert sich auf deren Kernaufgaben.

Die Polizei rät:

  •  Nehmen Sie keine größeren Geldbeträge oder wertvolle Schmuckgegenstände mit in das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.
  • Schließen Sie Wertgegenstände und Bargeld immer in Ihrem Aufbewahrungsfach ein oder geben Sie Wertsachen in der Verwaltung ab
  • Melden Sie jeden Diebstahl beim Pflegepersonal und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Weitere Präventionstipps zum Thema Krankenhausdiebstahl

Lastschriftbetrug

Beschwerden über betrügerisch untergeschobene Gewinnspielabonnements und anschließende unberechtigte Kontoabbuchungen reißen bei der Verbraucherzentrale NRW nicht ab. In zunehmendem Maße werden die angeblichen Forderungen auch über Telefonrechnungen eingezogen. Vielfach sind diesen Abbuchungen Werbeanrufe mit der Mitteilung über den Gewinn eines Gutscheins vorausgegangen. Bei den vermeintlichen Glückwunschgesprächen werden Daten abgefragt und Gewinnspielabonnements angebo­ten.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten, besonders Ihre Kontodaten an unbekannte weiter.

Weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor Lastschriftbetrug (Link zum PDF Präventionstipps zum Thema Lastschriftbetrug)

Raub am Geldautomaten/Spendensammler

Seit Beginn des Jahres 2012 treten in Nordrhein-Westfalen vermehrt Betrüger auf, die Sammlungen für Bedürftige vortäuschen. Die Täter sind teils männlich, häufiger weiblich und zunehmend jünger. Sie sprechen ihre Opfer in Fußgängerzonen, Außengastronomien und auf Parkplätzen aber auch in Geschäften, Büros und Supermärkten an.

Über die erschwindelten Spendenbeträge hinaus, werden die Opfer oft trickreich abgelenkt und bestohlen.

Zwischenzeitlich konzentrieren sich die Tätergruppen auf Opfer, die gerade an Geldautomaten Bargeld abheben. Die teilweise jugendlichen Täter gehen zunehmend aggressiv und gewalttätig gegen ihre Opfer vor.

Die Polizei rät:

  • Gehen Sie auf Abstand zu Bittstellern und vermeiden Sie jeglichen Körperkontakt!
  • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen und Straftaten sofort die Polizei über die Rufnummer 110 oder per Notfallfax.

Weitere Informationen und Präventionstipps zum Thema Trickdiebstahl durch Spendensammler und Raub am Geldautomaten finden Sie hier: Präventionshinweise zum Thema

 

Reisende Handwerker

Die eigenen vier Wände sind der wichtigste Aufenthaltsort für die Senioren, den sie seit vielen Jahrzehnten bewohnen und in den sie viel Geld und Arbeit investiert haben. Sie sind daher empfänglich, wenn sie in diesem Zusammenhang scheinbar zufällig von vermeintlichen Fachleuten vor größeren Unannehmlichkeiten oder gar Schäden bewahrt werden, ohne dass Verwandte mit der Reparatur oder deren Abwicklung belästigt werden müssen. Diese Umstände nutzen die Täter aus, sie setzen dabei auf die körperliche als auch psychische Unterlegenheit ihrer Opfer.

Sie führen entweder Schein- oder Pfuscharbeiten z. B. am Dach aus, wobei häufig erst Schäden entstehen. Teilweise werden Forderungen auch für nicht beauftragte Arbeiten gestellt. Auf Wunsch wird der erhaltene Betrag vor Ort auf einfachste Art quittiert, jedoch ohne Stundenzettel oder kaufmännische Rechnung. Hinterlassene Mobilfunknummern gehören zu Prepaid-Handys mit überwiegend nicht existenten Anschlussinhabern, die nach kurzer Zeit nicht mehr erreichbar sind. Für den Kauf von angeblich benötigtem Material wird Vorkasse verlangt. Nach Übergabe des Geldes verschwinden die Täter unter Vorwänden, die zunächst glaubhaft scheinen (Materialkauf, weitere Mitarbeiter abholen, Pause machen u. ä.).

Zusätzlich zu den Betrugshandlungen werden in Einigen Fällen auch Diebstähle von Bargeld, EC-Karten und Schmuck verübt:

  • Ausspionieren des Geldverstecks beim Kassieren eher kleiner Beträge
  • Beschäftigung des Opfers mit ständig neuen Bitten während ein weiterer Mittäter das Haus nach Geld und Schmuck durchsucht
  • Angebliche Toilettenbenutzung
  • Bei Gehbehinderten werden vermeintliche Begutachtungen des Dachs über Fenster in oberen Geschossen durchgeführt. Sofern sich das Opfer überhaupt der Mühe unterzieht die Treppe hochzusteigen, ist der Diebstahl (Schlafzimmer) bereits vollzogen.

Präventionstipps:

Diese Tätergruppen sind vorwiegend im Frühjahr und beginnenden Sommer unterwegs und suchen gezielt nach ältern Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern als Opfer.

Schützen Sie sich:

  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit.
  • Lassen Sie sich den Namen der Mitarbeiter, den Firmennamen und den Sitz der Firma geben.
  • Fragen Sie bei Ihrem Gewerbeordnungsamt nach, ob die reisende Firma dort angemeldet ist.
  • Lassen Sie sich die Reisegewerbekarte zeigen.
  • Ziehen Sie Ihre Nachbarn zu den Verhandlungen hinzu.
  • Lassen Sie die Mitarbeiter nicht unbeobachtet.
  • Rufen Sie eine ortsansässige Firma an. Schildern und vergleichen Sie das Angebot.
  • Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Trickdiebstahl/Trickbetrug

Die Angst vor Gewalttaten auf der Straße, insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen, ist bei vielen, zumal älteren Menschen stark ausgeprägt. Das Risiko, gerade dort Opfer einer Straftat zu werden, ist jedoch relativ gering. Ältere Menschen werden insgesamt häufiger in ihren Wohnungen bestohlen oder betrogen, als auf der Straße überfallen. Erstes Ziel aller Trickdiebe und -betrüger an der Haus-/Wohnungstür: Sie wollen eingelassen werden, damit sie mit dem Opfer allein sind. So brauchen sie keine Zeugen und keine Hilfe für das Opfer zu befürchten.

Arbeitsweisen

Beim Trickdiebstahl/-betrug lassen sich alle bekannten Täterarbeitsweisen auf drei Grundmuster zurückführen:

Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar einer Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert. 

Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft, die den Täter scheinbar zum Betreten der Wohnung berechtigt

Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt. 

Nebenstehend im Downloadbereich finden Sie unsere Präventionshinweise zum Thema Trickdiebstahl-/Trickbetrug.

Überprüfungen von Rauchmeldern

Seit dem 01.01.2017 gilt nach einer Ergänzung des Paragraphen 49 der Landesbauverordnung die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Häuser in Nordrhein- Westfalen. 


Am Anfang des Jahres 2017 warnten diverse Medien vor falschen Rauchwarnmelder- Kontrolleuren, die sich Zutritt zu Wohnungen und Häusern verschaffen wollen, um Diebesgut zu erlangen. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) NRW und der Verband der Feuerwehren e. V. teilen mit, dass derzeit keine Überprüfungen hinsichtlich der Rauchmelderpflicht stattfinden.


Für den Fall, dass unbekannte Personen an Ihrer Haus- oder Wohnungstür klingeln und den Zutritt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlangen, rät die Polizei:

  • Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihr Haus/ Ihre Wohnung
  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Rufnummer 110 über den Sachverhalt
  • Notieren Sie bei einem Anruf die angezeigte Rufnummer in Ihrem Telefondisplay.
  • Wenn Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Weitere Informationen zum Trickdiebstahl durch falsche Rauchwarnmelder-Kontrolleure

Enkeltrick und falsche Polizeibeamte

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